Neue Fahrradstraßen für Wesel

Klare Empfehlung des ADFC Wesel -

 

Deutliche Kennzeichnung der neuen Fahrradstraßen

 

mit großen Piktogrammen

In den vergangenen Gesprächen mit der Stadt Wesel

haben wir empfohlen die vorhandenen Fahrradstraßen mit

großen Piktogrammen "Fahrradstraße" zu versehen. Wir sind überzeugt,

dass das zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung

der Akzeptanz, sowohl bei Fahrrad- aus auch Autofahrern beiträgt.

Deswegen haben wir nun folgenden Brief an die Bürgermeisterin und

an den Fahrradbeauftragen der Stadt Wesel geschrieben.

Neue Fahrradstraßen für Wesel

Sehr geehrte Frau Westkamp,

sehr geehrter Herr Blaess,

wir haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass es aufgrund eines Ratsbeschlusses bereits jetzt mehr Fahrradstraßen in Wesel gibt, trotz des noch in Arbeit befindlichen Mobilitätskonzeptes. Die Ausschilderung der Straßen ist inzwischen auch schon erfolgt.

Etliche Radelnde haben allerdings  mit uns Kontakt aufgenommen, weil es immer wieder  zu Problemen mit dem Autoverkehr kommt, da die Beschilderung am Anfang der Fahrradstraße nicht erkannt oder nicht beachtet wird. Sie sind mit uns der Meinung, dass durch entsprechend aufgebrachte Motive auf den Fahrbahnen das Bewusstsein der Fahrzeuglenker geschärft und viele Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern vermieden würden.

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 02.03.2022 wurde von Herrn Michael Vieten, dem Geschäftsführer der IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, das Konzept „Fahrradstraßen in Wesel“ vorgestellt. Dabei ist er auch auf die erforderliche  Ausgestaltung von Fahrradstraßen eingegangen. Er hat besonders die Vorteile von Markierungen auf den Fahrbahnen hervorgehoben und auch verschiedene Motive dafür vorgestellt. Konflikte zwischen Radfahrern und Pkw-Fahrern werden reduziert, Radfahren wird stressfreier, Unfälle werden vermieden. Es wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Nutzen für die Fahrbahnmarkierungen deutlich deren Kosten übertrifft.

Besonders hinweisen möchten wir auf die Planungsempfehlung, den Eingangsbereich einer Fahrradstraße so hervorzuheben, dass alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen das Gefühl haben auf einer gesonderten Straße unterwegs zu sein.

  • Übergangsbereich muss für alle Verkehrsteilnehmenden ersichtlich sein!
  • Bereich soll farblich hervorgehoben sein
  • Schaffung einer „Torsituation“

Wir als ADFC Wesel e.V., bitten Sie daher – mit Bezug auf  die Aussagen des Radverkehrsplaners - die neu geschaffenen Fahrradstraßen kurzfristig mit den entsprechenden Symbolen auszustatten. Bei stark frequentierten Straßen im Innenstadtbereich, wie z.B. Am Blaufuß sollten die Markierungen mehrfach erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Bunzel

1. Vorsitzender ADFC Wesel e.V.


https://wesel-og.adfc.de/neuigkeit/unser-brief-an-die-buergermeisterin

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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