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Fahrraddiebstähle sind leider immer noch Alltag. © www.fit-ebike.com/pd-f

GPS-Tracker für Fahrräder

Ein Fahrraddiebstahl tut weh – finanziell und emotional. Besonders bei teuren Fahrrädern wird daher eine neue Form der Sicherung populär: GPS-Tracker versprechen eine Chance darauf, gestohlene Räder zurückzubekommen.

Die Zahl der Fahrraddiebstähle verändert sich seit Jahren nur leicht. Die Aufklärungsquote der gemeldeten Diebstähle liegt ebenfalls recht konstant bei unter zehn Prozent.

Einmal gestohlen, ist die Chance, das Rad zurückzubekommen, also ziemlich gering. Eine Zahl steigt jedoch: Die Summe, die Versicherungen als Ersatz für versicherte und gestohlene Fahrräder bezahlen müssen: 2022 lag diese Summe bei 140 Millionen Euro, 2021 waren es noch 110 Millionen.

Preise und Schutzbedürfnis steigen

Das liegt daran, dass häufiger gezielt Elektrofahrräder und andere teure Fahrräder gestohlen werden. Werden die Fahrradschlösser geknackt, kommen die GPS-Tracker ins Spiel. Sie erhöhen die Chance, das gestohlene Rad zurückzubekommen: Per Smartphone ist man ständig mit dem Rad verbunden, kann feststellen, wo es sich gerade befindet und wird alarmiert, sobald es unbefugt bewegt wird.

Einige Fahrradhersteller rüsten ihre Räder bereits ab Werk mit solchen Trackern aus und bieten deren Funktionen gegen Aufpreis an. Es gibt aber auch Nachrüstlösungen, mit denen man jedes beliebige Rad ausstatten kann.

Ein Smartphone mit einer Karte, auf der die Position eines Fahrrads mit GPS-Tracker zu sehen ist.
Auf dem Smartphone lässt sich die Position des Fahrrads verfolgen. © It's my bike

Funktionsweise

Ein GPS-Tracker kann durch einen GPS-Sensor von Satelliten geortet werden. Er ist mit einer SIM-Karte ausgerüstet und mit dem Mobilfunknetz verbunden. Darüber werden die Standortdaten an das Smartphone geschickt, das per App anzeigt, wo sich das Rad befindet. Wie bei einem Handy-Vertrag ist dafür ein zusätzlicher Betrag fällig. Bei einigen Trackern ist die Gebühr für eine gewisse Zeit im Kaufpreis enthalten.

Danach entstehen aber laufende Kosten, die sich üblicherweise unter zehn Euro pro Monat bewegen. Insgesamt ist es kein billiges Vergnügen, sein Fahrrad zu tracken: In der Anschaffung können die Tracker über 200 Euro kosten, plus die anfallenden monatlichen Kosten.

 

Datenübertragung über Mobilfunknetz

Die Datenübertragung erfolgt über das normale Mobilfunknetz, manche Geräte nutzen aber auch das 2G-Netz. Das ist zwar technisch veraltet, wird aber für viele Anwendungen des Internet of Things (IoT) genutzt. IoT ist die Verbindung des Internets mit Geräten. Das kann der Kühlschrank sein, der eine Warnung aufs Smartphone schickt, weil der Joghurt zur Neige geht, oder eben ein GPS-Tracker.

Da die Kommunikation zwischen Tracker und Smartphone nur wenige Daten benötigt, reicht das 2G-Netz aus. Zudem ist es stromsparend, was gerade bei Geräten mit Akku ein Vorteil ist. Dafür senden diese Tracker häufig auch nur in größeren Abständen ihre Position, zum Beispiel jede Minute. Damit lässt sich ein gestohlenes Rad in Bewegung nicht genau verfolgen.

Dem 2G-Netz droht aber die Abschaltung: Zwar wird es in Deutschland noch viel genutzt, in einigen Nachbarländern ist es jedoch bereits abgeschaltet oder steht kurz davor. Dort sind die Tracker also wirkungslos. Wie viele Jahre es hierzulande noch verfügbar ist, steht nicht fest. Die Mobilfunkanbieter benötigen die Frequenzen für fortschrittlichere Funkstandards.

Stromversorgung

Tracker für Elektrofahrräder nutzen meist deren Akkus. Die werden ohnehin regelmäßig aufgeladen, so ist eine ständige Stromversorgung gesichert. Praktisch ist es, wenn dazu noch ein Akku im Tracker selbst verbaut ist, der den Sender für eine gewisse Zeit versorgen kann, sollte der Elektrorad-Akku entnommen worden sein.

Bei Geräten für herkömmliche Fahrräder muss die Batterie regelmäßig aufgeladen werden. Wird das versäumt, ist das Gerät wirkungslos. Der Nabendynamo kann bei manchen Geräten ebenfalls als Stromversorger dienen und den Akku während der Fahrt aufladen. Höchstens bei langer Standzeit könnte dem Tracker der Strom ausgehen.

Alternative zu GPS

Eine Alternative zu GPS-Trackern ist der Apple AirTag, ein münzgroßer Sender, der auch am Fahrrad untergebracht werden kann. Er wird nicht über GPS geortet, sondern über Apple-Geräte in der Nähe. Das ist eine günstige Lösung für schmale Geldbeutel. Der Nachteil ist, dass dort, wo keine oder wenige Apple-Geräte in der Nähe sind, keine oder nur eine ungenaue Ortung möglich ist. Daher ist der Airtag vor allem in Städten sinnvoll.

Ein Mann arbeitet an einem geöffneten Motorgehäuse eines Elektrorades.
GPS-Tracker lassen sich gut im Gehäuse von Mittelmotoren unterbringen. © www.brose-ebike.com/pd-f

Einbau

Der sinnvollste Ort, GPS-Sender an einem Elektrorad unterzubringen, ist das Motorgehäuse. Dort ist der Anschluss an den Akku einfach möglich und er ist gut versteckt. Selbst wenn Langfinger vermuten oder wissen, dass sich dort ein Tracker befindet, ist er nicht ohne Weiteres zu entfernen. Erledigt wird die Montage meist von Fachwerkstätten. Allerdings muss das Gerät mit dem Motor kompatibel sein. Bei den gängigen Motoren ist das kein Problem, wer aber einen weniger verbreiteten Antrieb nutzt, muss möglicherweise auf diese Möglichkeit verzichten.

Akkubetriebene GPS-Tracker gibt es als Rücklicht oder Rahmenschloss, andere sind im Lenker, im Steuerrohr oder in der Sattelstütze versteckt. Es müssen auch keine fahrradspezifischen Tracker genutzt werden, nur muss man dann eine Lösung finden, das Gerät am Fahrrad unterzubringen. Manche der Tracker sind leicht zu entfernen und für versierte Dieb:innen daher kein großes Hindernis. Gut versteckte Modelle, die zudem nur mit Spezialwerkzeug entfernt werden können, sind daher vorzuziehen.

 

Zusätzliche Services

Das Angebot der Hersteller geht häufig über die einfache Ortung des Rades hinaus. Es gibt Kombinationsangebote mit Fahrradversicherungen, die Preisvorteile gegenüber einfachen Versicherungen bieten.

Auch „Wir kümmern uns um alles“- Angebote gibt es: Wird das Rad gestohlen, übernimmt der Hersteller die Kommunikation mit der Polizei, um das Rad wiederzubeschaffen. Manche Anbieter schicken auch eigenes Personal auf die Jagd. Denn es ist keine gute Idee, sich eigenhändig auf die Suche zu machen und eine:n Fahrraddieb:in zu konfrontieren – das kann böse enden.

Über die Erfolgsbilanz gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Hersteller sprechen zum Teil von über 80 Prozent Erfolgsquote bei der Wiederbeschaffung. Selbst wenn dieser Wert deutlich übertrieben sein sollte, ist die tatsächliche Quote wahrscheinlich sehr viel höher als zehn Prozent.

Die Geschichten über zurückgebrachte Räder sind zahlreich – manchmal findet die Polizei dank der GPSOrtung nicht nur das gestohlene Rad, sondern hebt gleich ein ganzes Lager mit Diebesgut aus. Manche GPS-Tracker können aber noch mehr: Bei Stürzen können sie zum Beispiel einen Notfallkontakt benachrichtigen oder Touren aufzeichnen.

Mechanische Sicherheit geht vor

Alles in allem sind die GPS-Tracker ein vielversprechendes Mittel zur Wiederbeschaffung. Dennoch sollte man großen Wert auf die Verhinderung des Diebstahls legen, denn eine Garantie, das Fahrrad wiederzubekommen, gibt es nicht.

Wird das Rad zum Beispiel schnell ins Ausland geschafft, ist man auf die Kooperation mit den dortigen Behörden angewiesen, die aber andere Prioritäten haben könnten. Die Ortung in Innenräumen ist oft ungenau. Die Polizei wird wegen eines gestohlenen Fahrrades aber vermutlich nicht die komplette Kelleretage eines großen Gebäudes durchsuchen und man muss warten, bis sich das Rad wieder bewegt. Womöglich ist bis dahin der Akku leer, oder das Fahrrad in Einzelteile zerlegt.

Nach einem Diebstahl hat man viel Ärger und zumindest eine Zeit lang kein Fahrrad. Es ist also wenig sinnvoll, viel Geld für den Tracker zu investieren, das Rad aber mit einem Kabelschloss für 25 Euro zu sichern. Daher sind gute Schlösser Pflicht. Eine Fahrrad-Codierung, die viele ADFC-Gliederungen anbieten, schreckt Dieb:innen zusätzlich ab.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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