Das neue EinfachWeiterTicket NRW …

… gibt es ab dem 1. Januar 2021 für ganz NRW! Bedeutet: Verbundübergreifende Fahrten mit dem EinfachWeiterTicket NRW sind jetzt auch in den und aus dem WestfalenTarif möglich. Auch die Gültigkeitsdauer wurde verlängert: von vier auf sechs Stunden.

Ab dem 1. Januar 2021 können Nahverkehrskunden in ganz Nordrhein-Westfalen das EinfachWeiterTicket NRW nutzen. Damit gibt es eine landesweit einheitliche Lösung für Anschlussfahrten. Das AnschlussTicket NRW wird eingestellt.

Das EinfachWeiterTicket („EWT“) erfreut sich immer größerer Beliebtheit und ist rund drei Jahre nach seiner Einführung aus dem Portfolio des NRW-Tarifs nicht mehr wegzudenken. Ab dem 1. Januar 2021 kommt das „EWT“ den Fahrgästen in ganz Nordrhein-Westfalen zugute. Bislang war es für das Gebiet des WestfalenTarifs noch nicht erhältlich – dies ändert sich jetzt. 

Abokunden profitieren von der Erweiterung des Ticketangebots 

Bei den Fahrgästen ist das „EWT“ sehr beliebt, da es vieles einfacher macht. Mit dem PauschalpreisTicket können die Besitzer von Zeittickets, wie Monats- oder JobTickets, den Gültigkeitsbereich ihres eigenen Tickets ausdehnen. Bislang galt diese Erweiterung für das Gebiet des jeweiligen Nachbarverbunds, ab dem 1. Januar 2021 gilt die Erweiterung dann für ganz NRW. „Jetzt ist es für kleines Geld möglich, beispielswiese von Köln bis nach Bielefeld zu fahren. Die Verbundgrenzen spielen bei diesem Angebot keine Rolle mehr“, so VRS-Geschäftsführer Michael Vogel. Die beiden WestfalenTarif GmbH-Geschäftsführer Odilo Enkel und Matthias Hehl ergänzen: „Wir freuen uns, dass auch die Fahrgäste in Westfalen ab dem neuen Jahr das EWT nutzen können und von diesem Angebot profitieren. Damit ermöglichen wir unseren Stammkunden mit MonatsTickets oder Abos NRW-weite Mobilität zu einem günstigen Preis.“

 

Landesweit einheitliche Anschlussticket-Lösung

José Luis Castrillo, Vorstand des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), betont: „Wir haben in den vergangenen Jahren unser Augenmerk besonders auf die verbundraumübergreifenden Fahrten gelegt und mit dem EinfachWeiterTicket zunächst eine unkomplizierte tarifliche Lösung für Kunden gefunden, die über die Grenzen des VRR in den VRS Richtung Köln oder den Aachener Verkehrsverbund hinausfahren. Mit der Erweiterung des Ticketangebots auch in den westfälischen Raum haben wir unser Ziel, eine landeseinheitliche Anschlussticket-Lösung zu finden, erreicht. So ist der Personennahverkehr auch über weite Reisedistanzen eine lohnenswerte Alternative zur Fahrt mit dem eigenen Auto.“

Für Hans-Peter Geulen, den Geschäftsführer des Aachener Verkehrsverbundes (AVV), steht fest: „Das EinfachWeiterTicket ist eine tolle Erfolgsstory und zeigt, dass Fahrgäste einfache und verständliche Tarife wünschen – auch über Verbundgrenzen hinweg. Mit der Möglichkeit, ab 2021 Ziele in ganz NRW zum gleichen Preis zu erreichen, wird diese Erfolgsgeschichte weitergeschrieben.“

EinfachWeiterTicket NRW im Preis unverändert

Auch im neuen Jahr wird das „EWT“ weiterhin für Erwachsene 6,80 Euro für die Einzelfahrt in der 2. Klasse kosten, Kinder zahlen die Hälfte (3,40 Euro). Der Preis für die 1. Klasse beträgt 10,20 Euro bzw. 5,10 Euro. Egal ob von Aachen nach Münster oder von Köln nach Paderborn, erwachsene Fahrgäste zahlen mit dem „EWT“ pro Fahrt nur 6,80 bzw. 10,20 Euro. Durch die Erweiterung des „EWT“ auf ganz NRW wird das AnschlussTicket NRW nicht mehr benötigt. Es wird daher abgeschafft.

Für die Mitnahme von Fahrrädern ist jedoch weiterhin pro Fahrrad ein FahrradtagesticketNRW notwendig.

Die Beliebtheit des „EWT“ zeigt sich deutlich in den Zahlen: Im Jahr 2019 wurde es mehr als 1,8 Millionen Mal verkauft. 2018 waren es 1,6 Millionen und 1,07 Millionen im Jahr 2017. Die Einnahmen stiegen von 6,78 Millionen Euro (2017) über gut 10,68 Millionen Euro (2018) auf 12,10 Millionen Euro im Jahr 2019.

Die ab dem neuen Jahr gültigen Ticketdetails finden Sie hier.

https://wesel-og.adfc.de/neuigkeit/ausweitung-des-einfachweitertickets-auf-ganz-nrw-3

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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