Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Wesel e. V.

Radfahren auf der Fahrbahn

Nicht sauer sein! Ärgern Sie sich nicht, wenn ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt. Vielleicht darf oder muss er hier fahren. Denn ganz so einfach, wie viele glauben, ist die Verkehrsregelung bezüglich der Radwege nicht.

Früher musste jeder Radweg benutzt werden, sofern er nur als solcher erkennbar war. Nur dann, wenn er „unbenutzbar“ war, weil er z. B. unter einer Schnee- decke verborgen lag, durfte der Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Im Laufe der Jahre wurde aber deutlich, dass Radwege erheblich weniger sicher sind, als man bei ihrer Konzeption annahm. Außerdem sind zahlreiche Radwege in einem so schlechten Zustand, dass sie selbst manche Gefahren erst verursachen. Mit den Stimmen von SPD, CDU, CSU, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen wurde deshalb vom Bundes- rat 1997 die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert. Seitdem muss längst nicht mehr jeder Radweg befahren werden.

Dies sind die Verkehrsregeln: Nur wo eines der unten abgebildeten Verkehrszeichen steht, muss der Radfahrer den Radweg befahren. Die Straßenverkehrsbehörden dürfen die Schilder nur aufstellen, wenn „eine besondere örtliche Gefahren- lage“ eine Benutzungspflicht notwendig macht und der Radweg verschiedene Qualitätskriterien erfüllt, z. B. hinsichtlich Oberflächenbeschaffenheit, Breite und Stetigkeit. Doch selbst wo das Schild steht, gibt es Ausnahmen von der Benutzungspflicht. Autofahrer sollten daher immer mit Radfahrern auf der Fahrbahn rechnen. Alle Radwege, an denen keines der unten gezeigten Verkehrsschilder zu finden ist, müssen nicht benutzt werden. Hier darf der Radfahrer, der das möchte, auf der Fahrbahn fahren. Kinder bis zum 8. Geburtstag müssen mit dem Fahrrad immer den Gehweg benutzen. Das gilt selbst dann, wenn ein Radweg vorhanden ist. An Kreuzungen müssen sie absteigen und ihr Rad über die Querstraße schieben. Kinder zwischen dem 8. und 10. Geburtstag können wählen, ob sie den Gehweg oder den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden oder ist der Radweg nicht be- nutzungspflichtig, dürfen sie auf der Fahrbahn fahren. Fahren mehr als 15 Radfahrer in einer Gruppe zusammen, so können sie einen Verband bilden. Sie dürfen dann zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren und müssen selbst benutzungs- pflichtige Radwege nicht nutzen. Beim Überholen von Verbänden ist für Autofahrer besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten.


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