Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Wesel e. V.

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Radtouren

Termine

Regeln für Fahrrad-Gruppen


Grundsätzlich unterscheiden wir Radfahren in geschlossenen Verbänden und in der Gruppe (unter 16 Teilnehmer).
Ein geschlossener Verband besteht gemäß § 27 Absatz 1 StVO aus mindestens 16 Radfahrenden, die sichtbar als zusammengehörige Gruppe auftreten. Eine besondere Kennzeichnungspflicht – etwa durch Fahnen oder Westen – besteht für Fahrradgruppen nicht, anders als bei Kraftfahrzeugen im Verband.
Die Gruppe gilt verkehrsrechtlich als ein einziges Fahrzeug. Das hat weitreichende Folgen, etwa beim Verhalten an Ampeln oder Kreuzungen. Damit der Verband rechtlich anerkannt wird, muss er geschlossen bleiben – d. h., ohne zu große Lücken und gut erkennbar als Einheit.
Gruppe gilt als ein Fahrzeug
Ein geschlossener Verband darf auch dann auf der Straße fahren, wenn daneben ein benutzungspflichtiger Radweg verläuft. Das erhöht die Sichtbarkeit und Sicherheit der Gruppe im fließenden Verkehr.
Nebeneinander Fahren
Im geschlossenen Verband dürfen zwei Radfahrende nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Dies ist außerhalb solcher Gruppen sonst nur gestattet, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
- Führungsradler & Handzeichen
Die Gruppe muss von einem verantwortlichen Führungsradler geleitet werden. Dieser sorgt für die Einhaltung der Verkehrsregeln und kommuniziert durch Handzeichen, die innerhalb der Gruppe weitergegeben werden. Zu den gängigsten Signalen gehören:
 ✋ Gehobene Hand: Achtung oder Stopp
 ????/???? Arm nach links/rechts: Abbiegen
 ???? Finger zeigt auf Boden: Hindernis
 ✌️ Zeige- & Mittelfinger gehoben: Wechsel in Zweierreihe
 ☝️ Ein Finger gehoben: Wechsel in Einserreihe
Verhalten an Ampeln & Kreuzungen  Ein zentraler Vorteil des geschlossenen Verbandes: Die Gruppe darf zusammenbleiben, selbst wenn eine Ampel während der Durchfahrt auf Rot schaltet. Hat der erste Teil der Gruppe bei Grün begonnen, die Kreuzung zu überqueren, dürfen die restlichen Radler folgen – der Verkehr muss warten.  Dasselbe gilt bei Kreuzungen ohne Ampelregelung: Rechts vor links wird ausgesetzt, sobald ein Teil der Gruppe bereits eingefahren ist. Auch hier gilt: Die gesamte Kolonne darf passieren – selbst, wenn sich inzwischen ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug nähert. ⚠️ Dennoch gilt: Vorsicht und defensive Fahrweise sind unerlässlich – insbesondere bei unübersichtlichen Einmündungen. Sicherheitsabstände in der Gruppe Der ADFC empfiehlt einen Mindestabstand von einer Radlänge zum Vordermann. Auch nebeneinander Fahrende sollten genügend Abstand halten, um Stürze und Kollisionen zu vermeiden. Trotzdem darf der Verband nicht zu stark auseinandergezogen sein. Große Lücken erschweren die Erkennbarkeit als Einheit und gefährden den Verbandsstatus. Lange Verbände müssen Lücken lassen Nach § 27 Absatz 2 StVO sind bei sehr langen Gruppen Zwischenräume einzurichten, damit and

Unsere Tourenleiter und Mitarbeiter

Birgit Trittmacher

1. Vorsitzende

Öffentlichkeitsarbeit

Zertifizierte ADFC-TourGuide.

Email:Vereinsvorstand@adfc-wesel.de

Ralf Bleckmann Zertifizierter ADFC-TourGuide.

2.Vorsitzender

Web-Admin

Ansprechpartner Radfahrschule,

mail:info@adfc-wesel.de

Petra Rynass

Kassenführer

E-mail:rynass.wesel@t-online.de

Olaf Bunzel Zertifizierter ADFC-TourGuide.

Kommunalpolitik

Redaktion Fiets mit!

Zertifizierter Tourguide

 

Ingrid Edelbrück

Bildbeiträge

 

-Zertifizierte Tourenguide-

 

 

 

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Clemens Kessler

Fahrradmonteur bei der Radfahrschule

 

Zertifizierter Tourenguide

E mail: clemens@kessler24.de

 

Brigitte Huf

Kommunalpolitik

 

Zertifizierte ADFC-TourGuide.

 

Manfred Eschenhorn

 

Leiter der Koordinationsübungen in der Radfahrschule

Kreis Wesel

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